Mein Körper – meine Entscheidung


    Kolumne – Gut gesagt


    Die Initiative «Stopp Impfpflicht» sorgt dafür, dass das Recht auf persönliche Freiheit sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit kein leeres Versprechen bleibt. Dieser Schutz, der in den letzten Jahren arg vernachlässigt wurde, dürfte in Zukunft noch wichtiger werden.

    (Bild: Nathan Beck)

    Die eidgenössische Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp Impfpflicht)» nimmt unsere Bundesverfassung ernst und schützt unsere Grundrechte vor einer übergriffigen Politik. Dazu wird Artikel 10 der Bundesverfassung um zwei einfache Sätze ergänzt. Schon jetzt heisst es dort unter dem Titel «Recht auf Leben und persönliche Freiheit»: «Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.»
    Neu wird dies folgendermassen konkretisiert: «Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit bedürfen der Zustimmung der betroffenen Person. Aus der Verweigerung der Zustimmung darf die betroffene Person nicht gebüsst werden und es dürfen ihr keine sozialen oder beruflichen Nachteile erwachsen.»

    Dr. Mengele & Co.
    Damit wird sichergestellt, dass die verfassungsmässig garantierte persönliche Freiheit auch gilt. Das ist – es leuchtet ein – nur dann wirklich der Fall, wenn jemand, der dieses Recht in Anspruch nimmt, keine negativen Folgen zu gewärtigen hat.
    Eigentlich wäre das eine Selbstverständlichkeit. Es war selbstverständlich für die Väter der Verfassung. Und es wurde noch selbstverständlicher und dringlicher nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs. Denn damals entstand der sogenannte Nürnberger Kodex. Dies im Zusammenhang mit dem Ärzteprozess, einem der Nürnberger Nachfolgeprozesse, bei dem Nazi-Mediziner belangt wurden, die Menschenversuche unternommen und Verbrechen an der Menschlichkeit begangen hatten.
    Der Kodex legte fest, was bei medizinischen Versuchen an Menschen erlaubt ist – und was nicht. Zentral dabei: Die Zustimmung der Betroffenen ist unbedingt erforderlich.

    Autoritäre Übergriffe verhindern
    Diese medizinethische Selbstverständlichkeit in einer freiheitlichen Gesellschaft ist in jüngster Zeit ziemlich vergessen gegangen. In der Corona-Zeit verfügten manche Länder eine Impfpflicht, auch in der Schweiz erscholl der Ruf, die Bevölkerung zur Impfung «zwingen», wie die «Sonntagszeitung» forderte.
    Der Druck auf die Ungeimpften war so gross, dass ihn viele als faktische Impfpflicht empfanden. Das böse Wort von der «Pandemie der Ungeimpften» machte die Runde – eine Behauptung, die sich als komplett falsch herausgestellt hat. Längst ist allgemein bekannt und amtlich bestätigt, dass Geimpfte das Virus genauso weitergeben wie Ungeimpfte.
    Umso deplatzierter waren die handfesten Nachteile und die Diskriminierung, die Ungeimpfte, die auf ihrem Grundrecht auf persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit bestanden, ausgesetzt waren.
    Solche Übergriffe einer ins Autoritäre abgleitenden Staatsmacht sind jederzeit wieder möglich – etwas anderes zu erwarten, wäre naiv. Dem gilt es mit dem neuen Verfassungsartikel einen Riegel zu schieben.

    Staatlicher Zwang darf unsere Rechte nicht aushebeln
    Dabei geht es nicht nur um die Impfung, sie ist bloss ein aktuelles Beispiel. Forscher strebten eine «Zukunft an, in der 90 Prozent aller Menschen digital optimiert sind», indem sie sich einen Chip ins Gehirn einpflanzen lassen, berichtet etwa die deutsche Zeitung «Die Welt». Das sei «erst der Anfang der Reise zum neuen Menschen». Der Fantasie im Zeitalter der technischen Machbarkeit sind offenbar keine Grenzen gesetzt.
    Dabei ist doch klar: Die persönliche Freiheit und das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit müssen auch hier gelten. Was immer es für Zukunftsszenarien gibt – die Grundrechte dürfen davon nicht beeinträchtigt werden.
    Darum geht es mit dieser Initiative. Sie schreibt niemandem vor, was er oder sie zu tun oder zu lassen hat. Wer sich impfen lassen will, kann das selbstverständlich machen. Aber es muss seine persönliche Entscheidung sein.
    Staatlicher Zwang darf nicht dazu führen, dass zentrale Grundrechte unserer Bundesverfassung ausgehebelt werden. Mit einem Ja am 9. Juni stärken wir die elementaren Grund- und Menschenrechte – und uns selbst vor ungewollten Übergriffen.

    Dr. Philipp Gut


    Ihre Meinung zu diesem Thema interessiert mich. Schreiben Sie mir per Mail an: philipp.gut@schweizerkombi.ch

    Vorheriger Artikel«Stromgesetz – wichtiger erster Schritt»
    Nächster ArtikelDas WARUM im Leben – der Sinnfindung auf der Spur